A.5.1.0 Einleitung

NS-Verfolgungs- , Einschüchterungs- und Vernichtungspolitik gegenüber politisch Andersdenkenden


Die Verfolgung politischer Gegner ging Hand in Hand mit der Zerstörung der Demokratie und der Machtergreifung der Nazis. 

Schon im Januar 33, nachdem Hindenburg Hitler auf Grund des Drucks der Konservativen als Reichskanzler eingesetzt hatte, erhielt Hermann Göring die Kontrolle über die Polizei Preußens und damit die Polizeigewalt über den größten Teil Deutschlands. Als dann am 24.02.33 der Reichstag brannte und der niederländische Kommunist Marinus van der Lubbe hierfür zur Verantwortung gezogen werden konnte, nutzte Göring dies für die Ausschaltung der Gegner der NSDAP unter folgender Parole: „Das ist der Beginn des kommunistischen Aufstandes, sie werden jetzt losschlagen! Es darf keine Minute versäumt werden!“ was Hitler brüllend so ergänzte: „Es gibt jetzt kein Erbarmen; wer sich uns in den Weg stellt, wird niedergemacht“. Dies geschah dann auch, nachdem Hindenburg schon am Tag darauf seine folgenschwere „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ in Kraft setzte, mit der die Bürgerrechte der Weimarer Republik stark eingeschränkt wurden, insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerung. 

Und diese Verordnung zum Schutz von Volk und Staat gab der Polizei das Recht, willkürlich Hausdurchsuchungen bei politischen Gegnern

durchzuführen und sie nach Belieben zu verhaften. Dies war ein wesentlicher Schachzug zur Machtergreifung, denn zum damaligen Zeitpunkt hielten SPD und Kommunisten bei den Neuwahlen im März 33 noch 30 % der Stimmen im Parlament. Schon Mitte desselben Monats waren bereits an die 10 000 Kommunisten festgenommen und die ersten KZs zur Unterbringung inhaftierter politischer Gegner eröffnet. Für deren weiteren Bau wurde das in Dachau zum Musterlager, nach dem alle weiteren Konzentrationslager gebaut wurden. Hier und später in Buchenwald landeten die meisten politischen Gefangenen. Von erster Stunde an wurden diese misshandelt, gefoltert und viele von ihnen auch ermordet. Und als das Parlament Ende März 1933 – eingeschüchtert davon, dass ihr Parlamentsgebäude von zu Hilfspolizisten ernannten bewaffneten SA- und der SS-Männern umstellt war - das „Ermächtigungsgesetz“ verabschiedete, war der Grundstein für die NS-Diktatur gelegt, bis zu ihrem Zusammenbruch 1945. Denn Hitler konnte von diesem Zeitpunkt an ohne Einmischung des Reichspräsidenten, Reichsrats und Parlaments Gesetze erlassen. Auf dieser Basis gelangen schon 33 die zur Umstrukturierung und Gleichschaltung der Gesellschaft wesentlichen Schritte. 

Für die Ausschaltung und Einschüchterung der politischen Gegner war aber auch der Aufbau der geheimen Staatspolizei unter Himmler ein zentraler Baustein zur Machtsicherung 

Dies gilt auch für die Zerschlagung aller Organisationen mit politischen Widerstandspotenzial. So wurde den Arbeitern die Chance, sich über die Gewerkschaften zu einer politischen Widerstandsmacht zu organisieren geraubt, indem diese aufgelöst und durch die parteikonforme Deutsche Arbeitsfront ersetzt wurden. Bereits bis Juni 1933 waren alle anderen Parteien verboten und in Wissenschaft und Kultur alles „Undeutsche“ verbannt. Die Bücher kritischer und unliebsamer Schriftsteller wurden öffentlich verbrannt. Bis Ende 34 war die Diktatur errichtet.

Nachdem in der Phase der Machtergreifung durch die Nazis die politischen Gegner verfolgt, dezimiert und ausgeschaltet waren, richtete sich die Säuberungswut auch gegen alle anderen Menschen, die sich nicht einschüchtern ließen und ihre Kritik am NS öffentlich äußerten oder sich anders gegen die Gleichschaltung in immer mehr Lebensbereichen zur Wehr setzten und dadurch auffielen, d.h. an ihrem Selbstbestimmungs- und Meinungsäußerungsrecht weiterhin festhielten.