A.4 NS-Vernichtungspolitik gegenüber nicht anpassungswilligen, psychisch kranken und geistig/ körperlich behinderten Menschen

A.4.1 Einleitung

Was in vielen Ländern bereits im Namen der „Eugenik“ als Eindämmungs- und Selektionspraxis gegenüber körperlich und/ oder geistig behinderten oder als „minderwertig“ stigmatisierten Menschen mittels Zwangssterilisation vor 1933 begonnen worden war, wurde in der NS-Diktatur ab 1940 unter der Leitung der Berliner Zentrale in der Tiergartenstr. 4 unter der Chiffre T4 zur systematischen Selektion durch Tötung. 

Propaganda

Dahinter verbarg sich der Teil der NS-Vernichtungspolitik, der nach Maßgaben der NS-Rassenhygiene all jene Menschen amtlich zu erfassen und „auszumerzen“ versuchte, die unter das Raster „unangepasst“ oder „psychisch krank“ und „körperlich und/ oder geistig behindert“ fielen. 
Dies war bereits noch umfassender in Hitlers Mein Kampf vorgesehen und auf alle ideologisch als „minderrassig“ stigmatisierbaren Menschen ausgedehnt worden (ebenda). Schon ab 1933 setzten die ersten, auf Realisierung davon zielende umfassende Propaganda-Maßnahmen ein. Diese sollten eine Akzeptanz für „rassenhygienische Maßnahmen“ in der Bevölkerung herstellen – ab 1935 sogar schon mit Spielfilmen.
Zuständig hierfür war das Rassenpolitische Amt der NSDAP. Den bereits gängigen und weiter angeheizten Antisemitismus nutzend wurde z.B. für diese Propaganda behauptet, dass vor allem Juden einen besonders hohen Prozentsatz erbkranken Nachwuchses erzeugen würden. 

Legalisierungsstrategie und Vertuschung

Dennoch wurde davon ausgegangen, dass zumindest die Selektionsmaßnahmen gegenüber psychisch Kranken, Behinderten und Anpassungsverweigerern bei Teilen der Bevölkerung beargwöhnt wurden. Deshalb wurden zu deren Durchsetzung auf der einen Seite eigens Ämter, Gesetze, Erlasse etc. geschaffen, und auf der anderen Seite wurde die Faktizität des absichtlich herbeigeführten Todes stets vertuscht (ebenda).

Tötungsarten

Getötet wurde mittels „Hungerdiäten“ und/ oder durch das Verabreichen von hochdosierten Schlafmittelgaben (Luminal), die zu tödlich verlaufenden Lungenentzündungen führten. Zur Vertuschung der Tötungshandlungen wurde stets eine überraschend aufgetretene Erkrankung angegeben (Wanderausstellung Im Gedenken der Kinder). Auch Gas wurde eingesetzt: erst in Bussen – und ab 1940 wurden etliche Heil- und Pflegeanstalten mit Gaskammern ausgestattet und zur Tötung genutzt (DGKJ-Ausstellung IM GEDENKEN DER KINDER). Dorthin wurden dann die Selektierten überwiesen und ermordet. Solche meist als „Fachabteilungen“ getarnte Tötungs- bzw. T4-Anstalten gab es in Brandenburg, Bernburg/Saale, Hadamar, Grafeneck, Hartheim und Pirna-Sonnenstein. Insgesamt wurden dort über 70 000 psychisch kranke und behinderte Menschen getötet (ebenda).
Ab August 1941 wurde die Selektion durch Tötung offiziell ausgesetzt, um der NS-Diktatur Arbeitskräfte zu erhalten. Ab da wurden die T4-Tötungseinrichtungen inoffiziell unter der Deck-Chiffre Aktion 14f13 zur Tötung arbeitsunfähiger, jüdischer, politisch unerwünschter, als asozial geltender und geisteskranker KZ-Häftlinge weitergenutzt

Die Selektionskriterien

Insgesamt reichten die Kriterien für diese Selektionsmethoden von „nicht erziehbar“ und psychisch auffallend, „asozial“, störendes Verhalten bis zum klinischen Urteil „unheilbar“ bzw. „erbkrank“. Laut der Ausstellungstafel Kinder und Jugendliche als Opfer der Aktion T4 (ebenda) beendeten diese Aktionen auch das junge Leben von 4200 Mädchen und Jungen, die sich in Anstaltspflege befanden. Ihr Todesurteil lautete „Bildungs(un)fähigkeit“ (beurteilt nach Intelligenzprüfungen), Erziehungs- und Arbeitsunfähigkeit und/ oder „hoher Grad an Pflegebedürftigkeit ohne Aussicht auf spätere Selbstständigkeit“ (ebenda). Damit wurde eine sogen. „Ballastexistenz“ umschrieben. Die von Hadamar erstellte digitale Ausstellung Mutti nimm mich mit nach Haus zeigt, dass auch die Kinder eines jüdischen Elternteils, von dem sich der als „arisch“ geltende Ehepartner auf staatliches Geheiß hin getrennt hatte, Opfer von Tötungen in den T4-Einrichtungen werden konnten. Im Resultat bedeutete dies die heimtückische Ermordung von insgesamt über 300.000 Opfern (Jacherts Norbert).

Zwangssterilisationen

Der Selektion durch Tötung ging ab Juli 1934 eine Selektionspolitik voraus, die „verhütende“ Zwangssterilisationen einsetzte, der sich dann ab 1942 auch alle männlichen Nachkommen mit nur einem jüdischen Elternteil „freiwillig“ unterziehen mussten, um nicht zusammen mit diesem Elternteil ins KZ verschleppt zu werden (vgl. Wannsee-Protokoll). Bis 1945 wurden insgesamt 400 000 Menschen, darunter auch Kinder (z.B. lediglich mit Gehörlosigkeit) und Jugendliche zwangssterilisiert).

Durchsetzung: Gesetzliche Zuschreibung - Erfassung per Meldepflicht – Einbindung von Hebammen und Ärzten

Beide Selektionsstrategien – die durch Sterilisation und die durch Tötung - wurden durch das bereits 1933 erlassene „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ legitimiert, was Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen und Behinderungen als Erbkranke definieren ließ und deren Meldepflicht sicherte. Ab dem 18. 08. 1939 verpflichtete zusätzlich ein (inoffizieller) Erlass alle Ärzte und Hebammen, dem Amtsarzt alle Neugeborenen und Kinder mit Beeinträchtigung oder Behinderung bis zum dritten Lebensjahr zu melden, wobei die Hebammen als Anreiz zusätzliche 2 Reichsmark für jeden gemeldeten Säugling erhielten (Udo Benzenhöfer (2009) 104 f). 
Im Erlass vom 20.09.1941 wurden die Ärzte dann auch noch dazu aufgefordert, die Eltern von der Einweisung ihrer Kinder zu überzeugen, wobei diesen von offizieller Seite auch noch ein Sorgerechtsentzug drohte, wenn sie sich weigerten, dies mit zu tragen (K. Aumayr (2023) S. 21 f; H.-W. Schmuhl (1992)). Und die Fürsorgerinnen garantierten als Ermittlerinnen familiärer Verhältnisse „auf unterster Verwaltungsebene ein reibungsloses Funktionieren der nationalsozialistischen Vernichtungsmaschinerie“.

Definitionsgrundlage - ein höherwertiger Ganzheitsbezug auf ein Ideologiekonstrukt: die Erschaffung eines „rassisch reinen“ / „gesunden Volkskörpers“ - eine evolutionär begründete Spaltung 

Was im Einzelfall als „lebensunwertes Leben“ galt, blieb stets politisch beliebig erweiterbar, denn der nationalsozialistische Gesundheitsbegriff basierte auf dem Konstrukt eines imaginären rassisch bzw. „völkisch-arisch rein“ und gesund zu erhaltenden „Volkskörpers“. Damit geriet jeder Mensch, der nicht gleichschaltbar war oder unter die NS-Selektionskriterien fiel zu jedem Zeitpunkt seiner Lebensentwicklung in den Fokus der NS-Vernichtungspolitik. Dies betraf auch Kinder und Jugendliche, die aufbegehrten und dann als „schwer erziehbar“ galten oder zu den Sinti und Roma gehörten oder einen jüdischen Elternteil hatten (ebenda). Diese Zuschreibung spaltete die Menschen in Herren- und Untermenschen und machte letztere zu Objekten der Vernichtung und – einkalkuliert - zu Arbeitssklaven des Staatsapparates. Dem sozialdarwinistischen Ganzheits- und Evolutionsnarrativ vom „lebensunwerten Leben“ auf der einen Seite stand auf der anderen Seite das vom zu erschaffenden „gesunden“, „arisch reinen Volkskörper“ als höherwertige Ganzheit und evolutionsbiologisch verklärtes Züchtungsziel gegenüber.

Himmlers Lebensborn – Abtreibungsverbot – Prüfung – Auslese – SS-Bindung von 1. Stunde an

Dem hierzu gehörenden Idealtypus geistiger, psychischer und körperlicher Verfasstheit des arischen Herrenmenschen als Neuen Menschen (Bauerkämper Arnd (2017) folgend gründete Himmler schon 1935 die der SS unterstellte „Lebensborn e.V.“ mit dem Satzungsziel, in den Lebensborneinrichtungen gezielt „(…)rassisch und erbbiologisch wertvolle werdende Mütter unterzubringen und zu betreuen, bei denen nach sorgfältiger Prüfung […] anzunehmen ist, dass gleich wertvolle Kinder zur Welt kommen, für diese Kinder (…), (...) Mütter der Kinder zu sorgen“ (Aumayr 2023).
In den Lebensborn-Entbindungs- und Kindereinrichtungen sollten besonders die Kinder aus außerehelichen Beziehungen für den Staat erhalten bleiben. Dieses Angebot und das strikte Abtreibungsverbot sollten den nach dem 1. Weltkrieg auffällig hohen Geburtenschwund mit seiner hohen Abtreibungsrate stoppen und den für das angestrebte Wirtschaftswachstum nötige Arbeitskräftezuwachs sichern (Liliental Georg).
Außerehelich schwanger Gewordene und ihre Kinder wurden anfangs nur aufgenommen, wenn sie den Überprüfungskriterien auf die erforderliche „Erbgesundheit“ und „arische Abstammung“ entsprachen. 

Angebotene Komplizenschaft: Geheim gehaltene Geburt – Geheim gehaltene Adoption oder Ermordung.

Missgebildete Säuglinge wurden gleich nach ihrer Geburt getötet – die gesunden wurden zur Adoption an überzeugte NS-Familien vermittelt. 
Besondere Standes- und Meldeämter garantierten, dass die Geburt geheim gehalten blieb, denn eine uneheliche Geburt galt als große Schande. Hier entbanden aber auch die Ehefrauen und Geliebten der SS-Männer. Himmler versprach, dass für alle "ehelichen und unehelichen Kinder guten Blutes, deren Väter im Krieg gefallen sind", nationalsozialistische Vormünder gefunden würden, was diese Kinder von vorneherein an die SS binden sollte. Später wurden auch „arisch aussehende“ Kinder aus den eroberten Gebieten Ost- und Mitteleuropas in Lebensborn-Erziehungsheime verschleppt. Für die unehelichen Kinder deutscher Besatzer wurden während des Krieges auch noch 13 Lebensborn-Entbindungs- und Kindereinrichtungen in Belgien, Frankreich, Luxemburg und Norwegen gegründet (ebenda).

Die Aufarbeitung des dunkelsten Kapitels der Psychiatrie- und Klinikgeschichte ab den 80er Jahren

Für die Aufarbeitung der sogenannten Krankenmorde in der Psychiatrie und was Psychiater/ Psychiaterinnen dazu bewogen hat, bei diesen Selektions- und Tötungsaktionen mitzumachen, leistete Prof. Dr. v. Cranach Pionierarbeit, die im Jahr 2022 bis auf Bundestagsebene Beachtung fand.
Dies ist ein großes Verdienst, denn bis in die 80er Jahre war eine konkrete Bezugnahme auf die Bedeutung der Psychiatrie und einzelner Psychiater*Innen für die NS-Vernichtungspolitik noch tabuisiert. Die Auseinandersetzung damit markierte für die psychiatrische Versorgung so etwas wie einen „Turning Point“, denn ihr folgten wichtige Psychiatriereformen.
Der im Münchner Aufarbeitungskontext unter Mitwirkung von Prof. v. Cranach entstandenen Ausstellung IN MEMORIAM (Ausstellungsbuch) folgten noch viele weitere Ausstellungen zu den konkreten Vorgängen vor Ort, was bis heute mittels Wanderausstellungen mit Nachforschungsergänzungen vor Ort bis in die Landkreise hinein – wie z.B. 2023 in Mittelfrankens Regierungssitz Ansbach (https://www.bezirk-mittelfranken.de/kultur-presse/ausstellung-zu-verbrechen-an-kindern-in-der-ns-zeit) - positiv ausstrahlt. Hier wird dann auf einmal der verheimlichte Bereich in der Familienerzählung konkret nachvollziehbar.

Die Bedeutung dieser Aufarbeitung für den ganzheitlichen Gesundheits- und Psychologiebereich

Sich mit diesem dunklen Kapitel unserer Geschichte auch im Bereich von Medizin, Psychiatrie und Fürsorge etc. und den ideologischen Folgen ihres Ganzheitsverständnisses auseinanderzusetzen, ist gerade für die moderne ganzheitliche Psychologie und Psychotherapie wichtig, insbesondere wenn hier im Kontext einer evolutionär höher bewerteten Spiritualisierung der eigenen Profession und Psychologievorstellungschon wieder irrationalistische Ganzheitskonstrukte vorformuliert, diese in ihrem Ideologisierungspotenzial unterschätzt und diese dann auch noch als „komplexere“ aufwertet werden. Darauf und wie in den spirituellen und esoterisch-evolutionsgläubigen Psychomarktkontexten auf subtilem Niveau strukturelle Tradierungen aus dem NS-Ideologie- und Glaubensfundus weitergegeben werden, wird in Teil II. ausführlich dargelegt werden.

Die Bedeutung dieser Aufarbeitung für die betroffenen Familien

Für die Auseinandersetzung mit diesem Teil unserer Geschichtslast spricht auch konkret das Weiterwirken der Folgen in den von der Vernichtungspolitik betroffenen Familien. Denn hier wurde in Gesprächen mit den Angehörigen der damals Getöteten deutlich, wie sehr diese immer noch Unsicherheiten in der rechtlichen und ethischen Bewertung der Tötungen, Angst vor der Stigmatisierung, Scham und Schuld, damals nicht richtig gehandelt zu haben, plagen. Die transgenerationellen Folgen in den betroffenen Familien sind leider noch weitgehend unerforscht. Um sich hier erst einmal einfühlen zu lernen, haben sich Nachkommen die Mühe gemacht, den Leser*Innen und Lernenden dieses Curriculums ihre Erfahrungen mit und in ihren Familien zur Verfügung zu stellen. Dies geschieht in Form anonymisierter biografischer Beiträge, für die ich an dieser Stelle nochmals herzlich danken möchte. 

Quellen